Wieder Impfen der Hühner in Unshausen.
Egal ob Sie nur ein Huhn (Ente, Gans,Taube usw.) oder 100 Hühner (Enten, Gänse, Tauben usw.) halten.Sie müssen die Tiere bei der für Ihren Wohnort zuständigen Tierseuchenkasse anmelden. Dies ist in §14 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) geregelt.
Die Anmeldung ist essenziell, denn in den letzten Jahren kam es vermehrt zu Ausbrüchen der Geflügelpest. Sind Ihre Hühner nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet, erhalten Sie zum einen keine entsprechende Warnung, die Sie darauf hinweist, dass eine Stallpflicht verhängt wurde. Zum anderen kann es für Sie mit erheblichen Folgen verbunden sein, wenn Ihre nicht angemeldeten Hühner selbst eine Seuche verbreiten.
Hier der Link für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse :
Hessische Tierseuchenkasse
Die Tiere müssen auch bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Veterinäramt angemeldet werden. Hier genügt meist eine E-Mail an das zuständige Amt, mit der Angabe von Name, Wohnort und Art der gehaltenen Tiere.
E-mail Adressen Veterinärämter
Schwalm-Eder-Kreis: veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de
Stadt Kassel: veterinaer@kassel.de
Landkreis Kassel:veterinaeramt@landkreiskassel.de
Landkreis Waldeck-Frankenberg:veterinaeramt@lkwafkb.de
Zuletzt müssen die Tiere in Hessen auch noch beim Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. gemeldet werden.
Link zur Homepage:
HVL Alsfeld