Egal ob Sie nur ein Huhn (Ente, Gans,Taube usw.) oder 100 Hühner (Enten, Gänse, Tauben usw.) halten.Sie müssen die Tiere bei der für Ihren Wohnort zuständigen Tierseuchenkasse anmelden. Dies ist in §14 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) geregelt.
Die Anmeldung ist essenziell, denn in den letzten Jahren kam es vermehrt zu Ausbrüchen der Geflügelpest. Sind Ihre Hühner nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet, erhalten Sie zum einen keine entsprechende Warnung, die Sie darauf hinweist, dass eine Stallpflicht verhängt wurde. Zum anderen kann es für Sie mit erheblichen Folgen verbunden sein, wenn Ihre nicht angemeldeten Hühner selbst eine Seuche verbreiten.
Hier der Link für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse : Hessische Tierseuchenkasse
Die Tiere müssen auch bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Veterinäramt angemeldet werden. Hier genügt meist eine E-Mail an das zuständige Amt, mit der Angabe von Name, Wohnort und Art der gehaltenen Tiere.
E-mail Adressen Veterinärämter
Schwalm-Eder-Kreis: veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de
Stadt Kassel: veterinaer@kassel.de
Landkreis Kassel:veterinaeramt@landkreiskassel.de
Landkreis Waldeck-Frankenberg:veterinaeramt@lkwafkb.de
Zuletzt müssen die Tiere in Hessen auch noch beim Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. gemeldet werden.
Link zur Homepage: HVL Alsfeld
!!!Es besteht in Deutschland eine Impfpflicht für alle Hühner und Truthühner, auch in Hobbyhaltungen, gegen die Newcastle Krankheit (ND)!!!
!!!Tauben sollten gegen Parvomyxovirose geimpft sein. Im Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V. und im Verband Deutscher Rassetaubenzüchter gilt eine Impfpflicht für alle Tauben eines Bestandes!!!
Was ist Newcastle-Disease
Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete, außerordentlich ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Hühnern. Die Erkrankung wurde in Europa erstmals 1927 in Newcastle upon Tyne nachgewiesen. Aufgrund strikter Bekämpfungsmaßnahmen hat die Krankheit in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung verloren. In Österreich ist die Erkrankung zuletzt 1997 aufgetreten. In 2018 konnte ein Newcastle-Disease-Ausbruch in Belgien bei Haushühnern beobachtet werden. In Deutschland ist die regelmäßige Impfung aller Hühner- und Truthühnerbestände gesetzlich vorgeschrieben. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser, so dass auch große Bestände unkompliziert geimpft werden können. Es ist zu beachten, dass alle Tiere geimpft werden müssen, auch solche aus Hobbyhaltungen, in denen unter Umständen nur ein oder zwei Tiere vorhanden sind. Doch die Halter kleiner Hühnergruppen haben Probleme, an passenden Impfstoff zu kommen. Auf dem Markt sind nur Mittel erhältlich, die für 1000 Tiere gedacht sind. Diese werden auch nur an Tierärzte, die Geflügelwirtschaft und Geflügelzuchtvereine abgegeben.
Infizierte Tiere scheiden die Newcastle-Viren in großen Mengen über Kot, Körperflüssigkeiten und Atemluft aus. Die Inkubationszeit beträgt vier bis sechs Tage. Bei rascher Ausbreitung innerhalb des Bestands können Todesfälle auch ohne vorher erkennbare Symptome auftreten. Der Geflügelzuchtverein Fritzlar1894 e.V. bietet aus den oben genannten Gründen regelmäßig Impfungen gegen einen sehr kleinen Kostenbeitrag an. Für Mitglieder ist diese Leistung im Mitgliedsbeitrag von 12 Euro enthalten.
Es handelt sich dabei um eine Schluckipfung; d.h. die Impfflüssigkeit wird über das Trinkwasser der Hühner verabreicht. Diese müssen die Hühner innerhalb von 2 Stunden aufgenommen haben. Am Abend vorher das Trinkwasser entfernen, damit die Tiere Durst haben. Die Impfflüssigkeit wird mit soviel Wasser gemischt, wie die Hühner innerhalb der nächsten 2 Stunden aufnehmen. Danach kann wieder frisches Wasser für den Rest das Tages gegeben werden. Bringen Sie ein Schraubglas für die Flüssigkeit mit. Wer neu dazu kommt, sollte einen Zettel mit Namen und Anschrift angeben, damit am Ende des Jahres eine Impfbescheinigung ausgegeben werden kann. Diese kann vom Veterinäramt verlangt werden. Wir treffen uns zu den angegebenen Terminen beim "Impfmeister" Gerhard Hohmann in Unshausen, Bachstraße 12.
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Was ist die Geflügelpest/Vogelgrippe?
Die Geflügelpest wird auch als aviäre Influenza , als Vogelgrippe und seit 1981 überwiegend als hochpathogene Influenza-Virus-Infektion (HPAI, Highly Pathogenic Avian Influenza) bezeichnet. Sie ist eine durch Viren hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel im Freiland und in menschlicher Obhut betroffen sein können. Bei einer Infektion mit den aggressiveren Virusstämmen führt sie meist zum Tod der infizierten Vögel, sofern sie nicht zu den Reservoirwirten gehören. Einige Varianten der Geflügelpest-Viren, insbesondere die Variante A/H5N1, sind in Einzelfällen auf Menschen, Zootiere wie Leoparden sowie auf Hauskatzen übertragen worden. HPAIV und LPAIV der Subtypen A/H5 und A/H7 bei Wildvögeln und Hausgeflügel unterliegen dem Tierseuchenrecht und sind daher anzeigepflichtig.
Die Geflügelpest wurde erstmals 1878 in Italien beobachtet. In den 1930er Jahren gab es in Europa, Amerika und Asien mehrere Ausbrüche. Als die Vogelgrippe sich 1983 in Irland und den USA ausbreitete, wurden dort zur Eindämmung der Ausbrüche Millionen Vögel getötet. Je einen weiteren großen Ausbruch gab es u. a. 1992 in Mexiko, 1997 in Hongkong, 2015 in den USA, 2016/2017 sowie 2020/2021 in Deutschland, besonders in den putendichten Regionen Niedersachsens.
Als Folge der Ereignisse im Zusammenhang mit der Vogelgrippe H5N1, der Vogelgrippe H7N9 und der Vogelgrippe H5N8 erfuhren die Influenza-Subtypen A/H5N1, A/H7N9 und A/H5N8 besondere Aufmerksamkeit in den Medien.
Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Geflügelpest
Achtung: Beim Kauf von Hühnern
Das hessische Umweltministerium warnt vor einer Verbreitung der Geflügelpest durch mobile Geflügelhändler. Diese Händler böten ihr Geflügel direkt aus dem Lieferwagen heraus auf Märkten oder bei Futtermittelhändlern an. Bei zwei solcher Händler sei das Virus bereits im Bestand nachgewiesen worden.
Hessen: Umweltministerium: Geflügelpest bei mobilen Händlern - n-tv.de (n-tv.de)
Halterinnen und Haltern auch von wenigen Hühnern zur Selbstversorgung möchten wir auf die erhebliche Gefahr des Eintrags von Geflügelpest beim Kauf von Hybridhühnern hinweisen. Es ist in unserem aller Interesse, dieses Gefährdungspotential gering zu halten. Wer Geflügel sich anschaffen möchte, der sollte sich an erfahrene Züchter aus der Gegend wenden. Wir können Ihnen Tiere von gefährdeten Rassen vermitteln; ebenso Küken und Bruteier. Einige Tierschützer besorgen sich Hühner aus Haltungen von Wirtschaftsgeflügel. Das ist problematisch. Hier geht jeder Platz den gefährdeten Rassen verloren. Wenden Sie sich an uns unter 0172/5718360 oder 01520/8391140
Falls es eine Aufstallpflicht wegen Vogelgrippe geben sollte, hat Dr. Ruben Schreiter einige Vorschläge für die Haltung unserer Hühner gemacht. VZV-Fachbeitrag_Haltung bei Aufstallungspflicht
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